
Gottesdienstvorschläge für die Fastenzeit
Nutzen Sie für die Gestaltung der Fastenzeit unser breites liturgisches Angebot. Die Gottesdienstvorschläge und weitere Texte sollen Ihnen Hilfe und Anregung bei der Vorbereitung und Durchführung sein.
Starten Sie gemeinsam mit MISEREOR in die Fastenzeit. Gottesdienstvorlagen zu Aschermittwoch oder dem 1. Fastensonntag, sowie eine Predigt zum Hungertuch unterstützen Sie dabei.

Bußfeier in der Fastenzeit
Bußfeier in der Fastenzeit.pdf
Bußfeier in der Fastenzeit.doc
Die Bußfeier mit dem Titel "Verletzlichkeit sehen - Frieden stiften" thematisiert, welche Rolle die menschliche Verletztlichkeit in der Frage nach Krieg und Frieden spielt.

5. Fastensonntag - MISEREOR-Sonntag. Binden Sie die Aktionsidee zur Fastenaktion mit ein oder lassen Sie sich in den Fürbitten von den diesjährigen Gästen inspirieren.

Kindergottesdienst
Kindergottesdienst (PDF)
Kindergottesdienst (DOCX)
Die Lieder zur Kinderfastenaktion "Rucky Reiselustig, unser kleiner Held" und "Rucky im Libanon" finden Sie auf www.kinderfastenaktion.de
Gestalten Sie einen Kinder- oder Schulgottesdienst und lassen Sie sich dabei auch von den Materialien der Kinderfastenaktion 2020 inspirieren.

Jugendgottesdienst
Gestalten Sie einen Jugend- oder Schulgottesdienst. Dieses Jahr zum Thema "Freundschaft verändert alles".

Das Motiv der Murmel lädt dazu ein sich in persönlicher Meditation über das eigene Leben bewusst zu werden. "Zufrieden - Teilnehmen, - Lernen, - Leben, - Abgeben, - Danken"

Kommunionkinder aus Köln und Frauen aus dem Bistum Trier haben gemeinsam mit dem Hungertuch-Künstler Uwe Appold die Bilder zu den Stationen der Kreuzwege gestaltet.

Hier finden Sie Meditationen und Gebete, auch von Autoren und Autorinnen aus dem Libanon.
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Download
Liturgische Bausteine 2020
Alle Liturgischen Bausteine sowie die Kreuzwege stehen für Sie zum Download bereit.
PDF downloadenHungertuch 2019/2020
MISEREOR ist wegen Förderung der Entwicklungszusammenarbeit nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Aachen-Stadt, Steuer-Nr. 201/5900/5748, vom 07.03.2019 für das Jahr 2017 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.