MISEREOR ist wegen Förderung der Entwicklungszusammenarbeit nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Aachen-Stadt, Steuer-Nr. 201/5900/5748, vom 30.03.2020 für das Jahr 2018 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.